Inhalt dieses Artikels
Was steht in einem Unfallgutachten?
Ein ordnungsgemäßes Schadengutachten dokumentiert den Schaden vollständig, nachvollziehbar und gerichtsfest. Diese Kennzahlen und Inhalte gehören hinein:
- Reparaturkosten: kalkuliert nach Herstellervorgaben mit Originalteilen und regionalen Stundenverrechnungssätzen
- Merkantile Wertminderung: der Wertverlust, den dein Auto trotz fachgerechter Reparatur erleidet
- Wiederbeschaffungswert (WBW): was ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug heute kostet
- Restwert: der Wert deines Fahrzeugs im beschädigten Zustand
- Reparaturdauer: Basis für Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung
- Wiederbeschaffungsdauer: relevant bei Totalschaden
- Umfassende Fotodokumentation aller Schäden
- Feststellung von Vorschäden und Altschäden
- Aussage zur Verkehrssicherheit und Fahrbereitschaft
Einzelne Werte im Detail:
So läuft die Begutachtung ab
- 1Kontaktaufnahme: Du meldest den Schaden — online, telefonisch oder direkt über die Partnerseite deines Gutachters.
- 2Terminvereinbarung: Der Sachverständige kommt in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden zu dir nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt.
- 3Besichtigung: Vermessung, Fotodokumentation, Prüfung auf versteckte Schäden — moderne Gutachter arbeiten volldigital mit Live-Fotos und e-Signatur.
- 4Kalkulation: Reparaturkosten werden mit Herstellerdaten (z. B. Audatex/DAT) berechnet, Wiederbeschaffungswert und Restwert am Markt ermittelt.
- 5Zustellung: Du und (auf Wunsch) die Versicherung erhalten das fertige Gutachten meist innerhalb von 1–3 Werktagen als PDF.
- 6Regulierung: Die Versicherung prüft und zahlt auf Basis des Gutachtens. Bei Kürzungen unterstützt dich der Gutachter mit Stellungnahmen.
Tipp: Wichtig: Lass dein Auto erst NACH der Begutachtung reparieren. Ohne dokumentierten Ursprungszustand fehlt die Beweisgrundlage — Kürzungen der Versicherung sind dann kaum abzuwehren.
Gutachten vs. Kostenvoranschlag: Der entscheidende Unterschied
| Kriterium | Kostenvoranschlag | Unfallgutachten |
|---|---|---|
| Ersteller | Werkstatt | Unabhängiger Sachverständiger |
| Beweiskraft vor Gericht | gering | hoch (gerichtsfest) |
| Wertminderung enthalten | nein | ja |
| WBW / Restwert | nein | ja |
| Nutzungsausfall-Basis | nein | ja (Reparaturdauer) |
| Vorschaden-Feststellung | nein | ja |
| Kosten für dich (Haftpflichtfall) | meist kostenlos | kostenlos (zahlt Gegner) |
Der Kostenvoranschlag erfasst nur die Reparaturkosten — sonst nichts. Wer bei einem größeren Schaden nur mit Kostenvoranschlag reguliert, verschenkt regelmäßig mehrere hundert bis tausend Euro an Wertminderung und Nutzungsausfall.
Fiktive Abrechnung: Auszahlen lassen statt reparieren
Als Geschädigter darfst du frei entscheiden, was mit dem Geld passiert. Bei der sogenannten fiktiven Abrechnung lässt du dir die im Gutachten kalkulierten Reparaturkosten (netto) auszahlen — ob und wo du anschließend reparierst, ist deine Sache. Gerade bei älteren Fahrzeugen oder optischen Schäden ist das oft die wirtschaftlichste Lösung.
Auch hierfür ist das Gutachten die Grundlage: Ohne belastbare Kalkulation zahlt die Versicherung nur nach eigener (meist niedriger) Schätzung.
Dein Recht auf den eigenen Gutachter
Der Bundesgerichtshof hat mehrfach bestätigt: Der Geschädigte darf einen eigenen Sachverständigen seiner Wahl beauftragen und muss sich nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung verweisen lassen. Die Kosten sind Teil des Schadensersatzes.
Der Unterschied ist praktisch relevant: Versicherungsgutachter arbeiten im Interesse ihres Auftraggebers. Studien und Erfahrungswerte zeigen, dass unabhängige Gutachten im Schnitt deutlich höhere — und vor allem vollständigere — Schadensummen dokumentieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Unfallgutachten sichert ALLE Ansprüche: Reparatur, Wertminderung, Nutzungsausfall, WBW/Restwert
- Kostenvoranschlag erfasst nur Reparaturkosten — bei größeren Schäden verschenkst du Geld
- Erst begutachten lassen, dann reparieren
- Freie Gutachter- und Werkstattwahl sind deine gesetzlichen Rechte
- Fiktive Abrechnung: Auszahlung statt Reparatur ist zulässig
Häufige Fragen
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